Einführungsgesetz BGB
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
| 2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49) |
| 3. Abschnitt - Familienrecht (Art. 13 - 24) |
(1) Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört. Für einen Angehörigen eines fremden Staates, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, seinen Aufenthalt im Inland hat, kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden.
(2) Ist eine Pflegschaft erforderlich, weil nicht feststeht, wer an einer Angelegenheit beteiligt ist, oder weil ein Beteiligter sich in einem anderen Staat befindet, so ist das Recht anzuwenden, das für die Angelegenheit maßgebend ist.
(3) Vorläufige Maßregeln sowie der Inhalt der Betreuung und der angeordneten Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des anordnenden Staates.
Rechtsprechung zu Art. 24 EGBGB
110 Entscheidungen zu Art. 24 EGBGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96
Nachlaßspaltung in der ehemaligen DDR bei Erbteil
- OLG Rostock, 25.05.2000 - 10 UF 126/00
Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" nach dem HKiEntÜ
- OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 67/09
D (A), Vormundschaft, Ruhen der elterlichen Sorge, Haager ...
- LG Dortmund, 08.06.1993 - 9 T 240/93
- LG Kassel, 14.07.1992 - 2 T 25/92
- OLG Celle, 21.01.1988 - 21 W 6/87
- BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84
Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater; ...
- BGH, 26.04.1976 - III ZR 26/74
- BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
- OLG Hamm, 16.05.1991 - 4 UF 8/91
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Literatur im Internet zu Art. 24 EGBGB
- Art. 24 EGBGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Ausländer
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Querverweise
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 152 (Örtliche Zuständigkeit)
- EGBGB
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 5 (Personalstatut) (zu Art. 24 I 1)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Beistandschaft
- § 1717 (Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland)
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