Rechtsprechung zu Art. 28 EGBGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 74 Entscheidungen zu Art. 28 EGBGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 5 Urteilsbesprechungen zu Art. 28 EGBGB bei ibr-online
- BGH, Mailänder Baugesellschaft, 25.2.99 (NJW 1999, 2442)
Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ, Erfüllungsort wird nach autonomen Internationalem Privatrecht (Art. 27 ff EGBGB) bestimmt (Hinweis: anders nun gem. Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO);
Art. 18 S. 2 EuGVÜ (Hinweis: inhaltsgleich Art. 24 S. 2 EuGVVO), eine hilfsweise Einlassung zur Hauptsache nimmt der Rüge der internationalen Zuständigkeit nicht die Wirkung;
Art. 28 II EGBGB, auf den Bauvertrag ist grds. anwendbar das Recht des Staates, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, Art. 28 V EGBGB greift demgegenüber nicht schon dann ein, wenn die Baustelle sich in einem anderen Staat befindet;
§ 262 ZPO, die materiell-rechtlichen Wirkungen der Rechtshängigkeit bestimmen sich nach Internationalem Privatrecht, nicht nach Internationalem Zivilprozeßrecht
- OLG Düsseldorf, Musterkollektion, 10.2.94
Art. 3 ff EGBGB, internationales Gesellschaftsrecht, für Haftung der Gesellschafter gilt das Personalstatut (vgl. Art. 37 Nr. 2 EGBGB);
Art. 28 II EGBGB, Kaufvertrag, Handelsvertretervertrag;
Art. 32 I Nr. 4 EGBGB, zur Bestimmung des anwendbaren Rechts für eine Aufrechnung, wenn die Forderungen verschiedenen Schuldstatuten unterliegen (Hinweis: vgl. dazu im insolvenzrechtlichen Zusammenhang Art. 6 I InsVfVO);
Art. 38 CISG, strenger Maßstab für die Bestimmung der Untersuchungs- und Rügepflicht (Hinweis: vgl. § 377 HGB)
- OLG München, Bungalow auf Teneriffa, 10.3.88 (NJW-RR 1989, 663)
§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b I BGB <Fassung ab 1.1.02>), Vollmacht zum Verkauf einer Auslandsimmobilie, Art. 28 III EGBGB, Unterscheidung zwischen "Vollmachtsstatut" und "Wirkungsstatut"
Literatur im Internet zu Art. 28 EGBGB
- Das Insichgeschäft im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht von Dr. Daniela Oellers (Dissertation)
- Erfolgshonorare im Internationalen Privatrecht
von Dr. Matthias Kilian
AnwBl 2003, 452
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 28 EGBGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsvertreter
- § 92c
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Ausschließliche Zuständigkeiten
- Art. 22 Nr. 1 (zu Art. 28 III)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Zuständigkeit
- Ausschließliche Zuständigkeiten
- Art. 16 Nr. 1 (zu Art. 28 III)
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