Die bisherigen international-privatrechtlichen Vorschriften des EGBGB über vertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 bis 37) sind am 17.12.2009 außer Kraft getreten und durch die Rom-I-Verordnung ersetzt worden.

Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   5. Abschnitt - Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 - 42)   

Artikel 31

(weggefallen)

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Literatur im Internet zu Art. 31 EGBGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 31 EGBGB:
    EGBGB
      Allgemeine Vorschriften
        Internationales Privatrecht
          Außervertragliche Schuldverhältnisse
            Art. 36
            Art. 37 S. 1 Nr. 3
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