Die bisherigen international-privatrechtlichen Vorschriften des EGBGB über vertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 bis 37) sind am 17.12.2009 außer Kraft getreten und durch die Rom-I-Verordnung ersetzt worden.

Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   5. Abschnitt - Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 - 42)   
Artikel 32

(weggefallen)

Rechtsprechung zu Art. 32 EGBGB

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 32 EGBGB:
    EGBGB
      Allgemeine Vorschriften
        Internationales Privatrecht
          Außervertragliche Schuldverhältnisse
            Art. 36
            Art. 39 II (Geschäftsführung ohne Auftrag) (zu Art. 32 I Nr. 2)
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Allgemeiner Teil
        Verjährung
          Gegenstand und Dauer der Verjährung
            §§ 194 ff (Gegenstand der Verjährung) (zu Art. 32 I Nr. 4)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Erlöschen der Schuldverhältnisse
          Erfüllung
            § 362 (Erlöschen durch Leistung) (zu Art. 32 I Nr. 4)
          Aufrechnung
            §§ 387 ff (Voraussetzungen) (zu Art. 32 I Nr. 4)
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
            §§ 355 ff (Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme) (zu Art. 32 III 2)

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