Rechtsprechung zu Art. 34 EGBGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 28 Entscheidungen zu Art. 34 EGBGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu Art. 34 EGBGB bei ibr-online
- BAG, Italienische Bauarbeiter, 9.7.03
Art. 27, 30 EGBGB, wirksame Vereinbarung italienischen Rechts für Arbeitsverträge zwischen italienischem Bauunternehmen und italienischen Arbeitnehmern über ausschließliche Tätigkeit in Deutschland;
Art. 34 EGBGB, für allgemein verbindlich erklärter Tarivertrag (§ 5 I Nr. 2 TVG) gehört nicht zu den unabdingbaren Eingriffsnormen
- BGH, Teilzeitwohnrechtevertrag auf Gran Canaria, 19.3.97 (BGHZ 135, 124)
Art. 27 ff, 29 EGBGB, Vereinbarung des Rechts der Insel Man (Isle of Man) (Hinweis: vgl. zu dem gemeinschaftsrechtlichen Status der Insel Man Art. 299 VI c) EG), Art. 27 III, 31 I EGBGB;
Art. 29 I EGBGB, "Erbringung von Dienstleistungen" erfaßt trotz gebotener weiter Auslegung nicht Teilzeitwohnrechte;
Art. 29 I Nr. 2 EGBGB, Begriff der "Entgegennahme": Zugang, nicht Vertragsannahme;
auch über Art. 34 EGBGB kommen die §§ 1 ff HWiG nicht zur Anwendung, wenn keine Vertragsschlußmodalität mit Inlandsbezug nach Art. 29 I Nr. 1 bis 3 EGBGB vorliegt (Hinweis: beachte nun die Neuregelung in Art. 29a I, III EGBGB);
auch § 138 BGB ist keine Eingriffsnorm (international zwingende Norm) iSv Art. 34 EGBGB (Vorrang des Art. 6 EGBGB, der enger ist als § 138 BGB);
Art. 31 II EGBGB betrifft nur die Frage des Zustandekommens der Einigung, nicht deren Wirksamkeit (oder die Frage eines Widerrufsrechts);
(Hinweis zum Verfahrensfortgang: nach Rückverweisung verurteilte das OLG Celle mit Urteil vom 26.7.01, Az. 17 U 28/95, nach dem Recht der Insel Man die Verbraucher zur Zahlung)
- BGH, österreichische Hausanteilsscheine, 26.10.93 (BGHZ 123, 380)
Bestimmung des Begriffs "Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 29 I EGBGB (Art. 5 EVÜ) und Art. 13 I Nr. 3 EuGVÜ, zur Reichweite des Ausschlusses nach Art. 29 IV 1 Nr. 2 EGBGB;
für Art. 29 I Nr. 1 EGBGB reicht Vertreterhandeln sowie eine "invitatio ad offerendum" aus;
für Art. 29 I Nr. 2 EGBGB kommt es auf Vertretungsmacht nicht an;
Art. 29 EGBGB verdrängt grds. in seinem Anwendungsbereich Art. 34 EGBGB (Art. 7 II EVÜ)
Literatur im Internet zu Art. 34 EGBGB
- Erfolgshonorare im Internationalen Privatrecht
von Dr. Matthias Kilian
AnwBl 2003, 452
über www.anwaltverein.de - Eingreifen oder nicht eingreifen, das ist hier die Frage. Die Problematik der Bestimmung und des Anwendungsbereichs der Eingriffsnormen im internationalen Privatrecht von Ragne Piir (Aufsatz)
Überblick über Entstehung und Auslegung von Art. 9 Rom-I-VO
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Querverweise
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