Einführungsgesetz BGB
1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49) |
6. Abschnitt - Sachenrecht (Art. 43 - 46) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Einführungsgesetz BGB (https://dejure.org/gesetze/EGBGB/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Für Ansprüche aus beeinträchtigenden Einwirkungen, die von einem Grundstück ausgehen, gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 mit Ausnahme des Kapitels III entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 vom 10.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
11.01.2009 | Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 | 10.12.2008 |
Art. 43Rechte an einer Sache
Art. 44Von Grundstücken ausgehende Einwirkungen
Art. 45Transportmittel
Art. 46Wesentlich engere Verbindung
Neu Gesamtansicht
Rechtsprechung zu Art. 44 EGBGB
Entscheidung zu Art. 44 EGBGB in unserer Datenbank:
- VG Osnabrück, 30.01.2004 - 2 A 92/02
Rechtmäßigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen an der Grenze zu den ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 44 EGBGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Inhalt des Eigentums
- § 906 (Zuführung unwägbarer Stoffe)