Einführungsgesetz BGB
1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
3. Kapitel - Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens (Art. 47 - 48) |
1Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namen wählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. 2Die Namenswahl wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Eintragung in das Personenstandsregister des anderen Mitgliedstaats, es sei denn, die Person erklärt ausdrücklich, dass die Namenswahl nur für die Zukunft wirken soll. 3Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden. 4Artikel 47 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 23.01.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.01.2013 | Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts | 23.01.2013 |
Rechtsprechung zu Art. 48 EGBGB
45 Entscheidungen zu Art. 48 EGBGB in unserer Datenbank:
- BGH, 20.02.2019 - XII ZB 130/16
Wahl eines im EU-Ausland registrierten Namens für ein Kind nicht verheirateter ...
Zum selben Verfahren:
- AG Berlin-Schöneberg, 12.01.2015 - 71 III 207/14
- KG, 19.01.2016 - 1 W 460/15
Auslandsgeburt: Eintragung eines von einem französischen städtischen Bediensteten ...
- BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
Bestimmung eines Ehenamens Vorbehalt des ordre public Funktionslos gewordenen ...
- OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
- BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/15
Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)
Zum selben Verfahren:
- AG Nürnberg, 13.08.2014 - UR III 58/14
- OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung
- OLG Nürnberg, 02.06.2015 - 11 W 2151/14
Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung
- BGH, 26.04.2017 - XII ZB 177/16
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