Einführungsgesetz BGB

   2. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen (Art. 50 - 54)   
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Soweit in dem Gerichtsverfassungsgesetz, der Zivilprozeßordnung, der Strafprozeßordnung, der Insolvenzordnung und in dem Anfechtungsgesetz an die Verwandtschaft oder die Schwägerschaft rechtliche Folgen geknüpft sind, finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Lebenspartnerschaftsgesetzes über Verwandtschaft oder Schwägerschaft Anwendung.

Literatur im Internet zu Art. 51 EGBGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 51 EGBGB:
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Gerichte
          Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
            § 41 Nr. 3 (Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Zeugenbeweis
            § 383 Nr. 3 (Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen)
    Insolvenzordnung (InsO)
      Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
        Insolvenzanfechtung
          § 138 I Nr. 2 (Nahestehende Personen)

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