Einführungsgesetz BGB
| 3. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen (Art. 55 - 152) |
Rechtsprechung zu Art. 55 EGBGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu Art. 55 EGBGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BVerfG, verfassungsrechtlicher Kündigungsschutz Brandenburg, 11.4.00
Art. 72 I, 74 I Nr. 12 GG, das Arbeitsrecht ist nicht abschließend bundesrechtlich kodifiziert (Unanwendbarkeit von Art. 55 EGBGB);
zur Frage, ob neben § 26 ArbGG und § 20 SGG Raum für einen weitergehenden landesrechtlichen Kündigungsschutz ist
Literatur im Internet zu Art. 55 EGBGB
- Vom Dienstsiegel zur elektronischen Signatur: 100 Jahre Streit um kommunalrechtliche Formvorschriften! von Ulrich Stelkens (Aufsatz)
Saarbrücker Bibliothek / VerwArch 2003, 48
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf Art. 55 EGBGB verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 142
- EGBGB
- Allgemeine Vorschriften
- Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
- Art. 1 II (zu Art. 55 ff)
- Übergangsvorschriften
- Art. 218
- Grundbuchordnung (GBO)
- Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
- § 136 I (Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt) (zu Art. 55 ff)
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