Einführungsgesetz GVG

   1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11)   
§ 2

Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung.

Rechtsprechung zu § 2 EGGVG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 2 EGGVG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 2 EGGVG:

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