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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 67d im Titel EGStGB

Ein Paragraph bzw. Artikel '67d' wurde in diesem Titel 'EGStGB' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Artikel 316b Übergangsvorschrift zum Dreiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetz (1 Treffer)
... § 67 Abs. 4 und § 67d Abs. 5 des Strafgesetzbuchs finden keine Anwendung auf Unterbringungen, die vor dem 1. Mai 1986 angeordnet worden sind; für die Anrechnung der Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe gilt das ...

Treffer in früheren Fassungen:

Artikel 316 Übergangsvorschrift zum Dreiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetz (1 Treffer), Fassung gültig bis 25.04.2006
... § 67 Abs. 4 und § 67d Abs. 5 des Strafgesetzbuchs finden keine Anwendung auf Unterbringungen, die vor dem 1. Mai 1986 angeordnet worden sind; für die Anrechnung der Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe gilt das ...

Titeltreffer:

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (2. EGStGBÄndG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2756

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