§ 9

Für Dateien, die am 1. November 2000 bestehen, sind die §§ 483 bis 490 der Strafprozessordnung erst ab dem 1. November 2001 anzuwenden.

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu § 9 EGStPO

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 9 EGStPO bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht