Einführungsgesetz VVG
| Erstes Kapitel - Inkrafttreten, Übergangsvorschriften (Art. 1 - 6) |
Das Versicherungsvertragsgesetz gilt nicht für die in § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bezeichneten Altverträge.
Literatur im Internet zu Art. 6 EGVVG
Querverweise
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