§ 35

Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.

Rechtsprechung zu § 35 EGZPO

6 Entscheidungen zu § 35 EGZPO in unserer Datenbank:

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