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§ 10 - Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)

Artikel 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 51 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 22.12.2016; FNA: 9022-13 Funkrecht
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§ 10 Bevollmächtigter des Herstellers



(1) Der Hersteller kann schriftlich einen Bevollmächtigten benennen.

(2) Der Bevollmächtigte nimmt die ihm vom Hersteller übertragenen Aufgaben für diesen wahr.

(3) Der Hersteller, der einen Bevollmächtigten beauftragt, muss diesem mindestens folgende Aufgaben übertragen:

1.
das Bereithalten der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des letzten Gerätes,

2.
die Herausgabe aller zum Nachweis der Konformität erforderlichen Informationen und Unterlagen an die Bundesnetzagentur auf deren begründetes Verlangen und

3.
die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur zur Abwehr von Risiken, die mit den Geräten verbunden sind, die in seinen Aufgabenbereich fallen.

(4) Die Pflicht nach § 8 Absatz 1 und die Pflicht zur Erstellung der technischen Unterlagen nach Anhang II Nummer 3 oder Anhang III Nummer 3 Buchstabe c der Richtlinie 2014/30/EU darf der Hersteller nicht dem Bevollmächtigten übertragen.

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Zitierungen von § 10 EMVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 EMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 EMVG Ortsfeste Anlagen
... vorgesehen und im Handel nicht erhältlich ist, muss die Anforderungen der §§ 4, 8 bis 15 und 17 bis 19 nicht erfüllen. Dem Gerät ist jedoch mindestens Folgendes ...
§ 33 EMVG Bußgeldvorschriften
... in Verkehr bringt, 3. entgegen § 8 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Nummer 1, oder entgegen § 12 Absatz 2 eine technische Unterlage, die ... beigefügt ist, 7. entgegen § 9 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Nummer 2, entgegen § 12 Absatz 3 Satz 1 oder § 13 Absatz 5 Satz 1 eine ... stellt, 8. entgegen § 9 Absatz 4 Satz 3, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Nummer 3, entgegen § 12 Absatz 3 Satz 3 oder § 13 Absatz 5 Satz 3 bei einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)
G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
...  a) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von ... gestrichen. b) In Absatz 3 werden die Wörter „in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von ... 4 Absatz 1 Satz 1 und in Nummer 2 werden jeweils die Wörter „in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von ... gestrichen. 4. In § 6 werden die Wörter „in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von ... 5. In § 9 Absatz 2 werden die Wörter „in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von ... 7. In § 14 Absatz 2 werden die Wörter „in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von ...