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§ 19 - Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)

Artikel 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 51 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 22.12.2016; FNA: 9022-13 Funkrecht
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§ 19 Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen



(1) 1Auf dem Gerät, seiner Verpackung oder den beigegebenen Unterlagen müssen Angaben über besondere Vorkehrungen beigefügt sein, die bei Montage, Installierung, Wartung oder Betrieb des Gerätes zu treffen sind, damit es nach Inbetriebnahme die Anforderungen des § 4 erfüllt. 2Bei Geräten für nichtgewerbliche Nutzer müssen die Angaben in deutscher Sprache abgefasst sein.

(2) 1Geräte, deren Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 4 in Wohngebieten nicht gewährleistet ist, sind mit Hinweisen auf diese Nutzungsbeschränkung zu versehen. 2Auf eine solche Nutzungsbeschränkung ist - gegebenenfalls auch auf der Verpackung - eindeutig hinzuweisen.

(3) 1Jedem Gerät ist eine Betriebsanleitung mit allen Informationen beizufügen, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Gerätes erforderlich sind. 2Bei Geräten für nichtgewerbliche Nutzer muss die Betriebsanleitung in deutscher Sprache abgefasst sein.



 

Zitierungen von § 19 EMVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 EMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 EMVG Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
...  (3) Der Hersteller hat sicherzustellen, dass dem Gerät die Informationen nach § 19 beigefügt sind. (4) Der Hersteller hat der Bundesnetzagentur auf deren ...
§ 11 EMVG Allgemeine Pflichten des Einführers
... nach § 18 versehen ist, 3. dem Gerät die Informationen nach § 19 beigefügt sind und 4. der Hersteller seine Pflichten nach § 9 Absatz 1 und 2 ...
§ 13 EMVG Pflichten des Händlers
... nach § 18 versehen ist, 2. dem Gerät die Informationen nach § 19 beigefügt sind, 3. der Hersteller seine Pflichten nach § 9 Absatz 1 und 2 ...
§ 20 EMVG Ortsfeste Anlagen
... Handel nicht erhältlich ist, muss die Anforderungen der §§ 4, 8 bis 15 und 17 bis 19 nicht erfüllen. Dem Gerät ist jedoch mindestens Folgendes beizufügen: ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)
G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
... werden die Wörter „oder Gebühren oder Beiträge nach § 17 oder § 19 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 143 TKG Frequenznutzungsbeitrag (vom 01.10.2021)
... 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes erhoben werden oder 3. Beiträge nach § 19 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) und der auf dieser Vorschrift beruhenden Rechtsverordnung ...