Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes (§§ 6 - 12) |
(1) Als Wirtschaftsjahr im Sinne des § 4a Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes können Betriebe mit
bestimmen. Ein Betrieb der in Satz 1 bezeichneten Art liegt auch dann vor, wenn daneben in geringem Umfang noch eine andere land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorhanden ist. Soweit die Oberfinanzdirektionen vor dem 1. Januar 1955 ein anderes als die in § 4a Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes oder in Satz 1 bezeichneten Wirtschaftsjahre festgesetzt haben, kann dieser andere Zeitraum als Wirtschaftsjahr bestimmt werden; dies gilt nicht für den Weinbau.
(2) Gartenbaubetriebe und reine Forstbetriebe können auch das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr bestimmen. Stellt ein Land- und Forstwirt von einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr auf ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr um, verlängert sich das letzte vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr um den Zeitraum bis zum Beginn des ersten mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Wirtschaftsjahr; ein Rumpfwirtschaftsjahr ist nicht zu bilden. Stellt ein Land- und Forstwirt das Wirtschaftsjahr für einen Betrieb mit reinem Weinbau auf ein Wirtschaftsjahr im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 um, gilt Satz 2 entsprechend.
(3) Buchführende Land- und Forstwirte im Sinne des § 4a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Satz 2 des Gesetzes sind Land- und Forstwirte, die auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung oder ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen.
Rechtsprechung zu § 8c EStDV
15 Entscheidungen zu § 8c EStDV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 03.12.1987 - IV R 4/87
Nutzung »in geringem Umfang« nach § 8 c EStDV
- BFH, 23.09.1999 - IV R 4/98
Umstellung auf abweichendes (Forst-)Wirtschaftsjahr nur im Einvernehmen mit ...
- BFH, 17.10.1985 - IV R 187/83
Zur Auslegung einer Mitteilung des Finanzamts über den Beginn der ...
- FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05
Änderung der gesonderten Feststellung des Gewinnes nach § 165 Abs. 2 ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger ...
- BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
- BFH, 23.04.2009 - IV R 9/06
Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von ...
- FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen tatsächlich nicht durchgeführten ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § ...
- BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06
- BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05
Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines ...
- BFH, 12.07.2007 - X R 34/05
Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise ...
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Literatur im Internet zu § 8c EStDV
- § 8c EStDV wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
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