(1) Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 40 Absatz 3 Satz 2. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Absatz 1, § 5) bleiben unberührt.
(2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. Satz 3 ist auf ein Damnum oder Disagio nicht anzuwenden, soweit dieses marktüblich ist. § 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Absatz 1, § 5) bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 11 EStG
1.587 Entscheidungen zu § 11 EStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07
Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 80/06
Rückwirkende Anwendung eines am 16.12.2004 in Kraft getretenen Gesetzes mit ...
- FG Nürnberg, 27.09.2007 - IV 80/06
Berücksichtigung von vorweg für 99 Jahre bezahlte Erbbauzinsen als Werbungskosten ...
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 80/06
- BFH, 20.09.2006 - I R 59/05
Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und ...
- BFH, 07.12.2010 - IX R 48/07
Zur Frage der Rückwirkung von § 11 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 52 Abs. ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales ...
- FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
- BFH, 01.08.2007 - XI R 48/05
Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin, 22.07.2004 - 4 K 4058/03
Umsatzsteuervorauszahlung keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
- FG Berlin, 22.07.2004 - 4 K 4058/03
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Literatur im Internet zu § 11 EStG
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Querverweise
- EStG
- Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 52 (Anwendungsvorschriften)
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Zu § 51 des Gesetzes
- § 82b (Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden)