Einkommensteuergesetz

   III. Veranlagung (§§ 25 - 30)   
§ 28
Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gelten Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Rechtsprechung zu § 28 EStG

12 Entscheidungen zu § 28 EStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

Zur Gesamtübersicht

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei



Ausgewählte Stellenangebote:
00008595, Darmstadt, Springe
26.05.2012

Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht

Literatur im Internet zu § 28 EStG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 28 EStG:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Eheliches Güterrecht
            Vertragliches Güterrecht
              Gütergemeinschaft
                Fortgesetzte Gütergemeinschaft
                  §§ 1483 ff (Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 28 EStG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht