Einkommensteuergesetz
| IV. Tarif (§§ 31 - 34b) |
(1) Außerordentliche Holznutzungen sind
(2) Zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind von den Einnahmen sämtlicher Holznutzungen die damit in sachlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben abzuziehen. Das nach Satz 1 ermittelte Ergebnis ist auf die ordentlichen und außerordentlichen Holznutzungsarten aufzuteilen, in dem die außerordentlichen Holznutzungen zur gesamten Holznutzung ins Verhältnis gesetzt wird. Bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind die im Wirtschaftsjahr veräußerten Holzmengen maßgebend. Bei einer Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 4 Absatz 3 ist von den Holzmengen auszugehen, die den im Wirtschaftsjahr zugeflossenen Einnahmen zugrunde liegen. Die Sätze 1 bis 4 gelten für entnommenes Holz entsprechend.
(3) Die Einkommensteuer bemisst sich für die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des Absatzes 1
| 1. | nach der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre; | |
| 2. | nach dem halben Steuersatz der Nummer 1, soweit sie den Nutzungssatz (§ 68 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) übersteigen. |
(4) Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind nur anzuerkennen, wenn
(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
wenn besondere Schadensereignisse nach Absatz 1 Nummer 2 vorliegen und eine Einschlagsbeschränkung (§ 1 Absatz 1 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes) nicht angeordnet wurde.
Rechtsprechung zu § 34b EStG
55 Entscheidungen zu § 34b EStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90
Wirtschaftliche Gründe für außerordentliche Holznutzungen
- BFH, 19.12.1962 - IV 268/59 S
- BFH, 24.10.1974 - IV R 225/70
- BFH, 03.07.1969 - IV R 71/67
- BFH, 10.10.1963 - IV 435/61 S
- BFH, 20.08.1970 - IV 134/65
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 14 K 369/04
Betriebsausgabenpauschsatz bei Einschlagsbeschränkungen
- BFH, 09.12.1965 - IV 222/63 U
- BFH, 03.02.2010 - IV R 27/07
Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in ...
- BFH, 26.10.1961 - IV 49/59 U
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