(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie
des Grundlohns nicht übersteigen.
(2) 1Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht; er ist in einen Stundenlohn umzurechnen und mit höchstens 50 Euro anzusetzen. 2Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. 3Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. 4Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.
(3) Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 Folgendes:
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 3b EStG
509 Entscheidungen zu § 3b EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 09.06.2021 - VI R 16/19
Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 5 K 864/17
Theaterbetriebszulage als steuerfreier Arbeitslohn nach § 3b EStG
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 5 K 864/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22
Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit
- BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 11.07.2019 - 14 K 1653/17
Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder ...
- FG Düsseldorf, 11.07.2019 - 14 K 1653/17
- BFH, 29.11.2016 - VI R 61/14
Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder ...
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
- BFH, 15.02.2017 - VI R 20/16
Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 25.05.2016 - 2 K 11208/15
Einkommensteuerfreiheit der einem Polizeibeamten gezahlten Zulage für den Dienst ...
- FG Niedersachsen, 25.05.2016 - 2 K 11208/15
- FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 1865/20
Berechnung des Grundlohns nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG: Der Grundlohn umfasst ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 3b EStG
18.07.1993 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 5. 8. 1974, BGBl. I S. 1769) | BGBl. I S. 1353 |
Querverweise
Auf § 3b EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 14 (Jahreseinkommen)