(1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit den dem § 3 Nummer 40 zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen oder mit Vergütungen nach § 3 Nummer 40a in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 Prozent abgezogen werden; Entsprechendes gilt, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert mindernd zu berücksichtigen sind. Für die Anwendung des Satzes 1 ist die Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen im Sinne des § 3 Nummer 40 oder von Vergütungen im Sinne des § 3 Nummer 40a ausreichend. Satz 1 gilt auch für Wertminderungen des Anteils an einer Organgesellschaft, die nicht auf Gewinnausschüttungen zurückzuführen sind. § 8b Absatz 10 des Körperschaftsteuergesetzes gilt sinngemäß.
(3) Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten, die mit den Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen im Sinne des § 3 Nummer 70 in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen, nur zur Hälfte abgezogen werden.
Rechtsprechung zu § 3c EStG
483 Entscheidungen zu § 3c EStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und ...
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2221/07
- FG Niedersachsen, 08.11.2005 - 15 K 646/04
Anwendung des Halbabzugsverfahrens auf Aufwendungen zur Fremdfinanzierung eines ...
- BFH, 29.05.1996 - I R 21/95
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
- BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00
Aufwandsentschädigung eines Beamten für Tätigkeit im Beitrittsgebiet ist nicht ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 11.11.1999 - 3 K 223/99
Einkommensteuer 1991
- FG Baden-Württemberg, 11.11.1999 - 3 K 223/99
- BFH, 29.05.1996 - I R 15/94
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
- FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05
Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § ...
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Literatur im Internet zu § 3c EStG
- § 3c EStG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- EStG
- Einkommen
- Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung
- § 2 (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen)
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
- Gewinn
- § 6b (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter)
- Die einzelnen Einkunftsarten
- Gewerbebetrieb
- § 15 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- Tarif
- § 34 (Außerordentliche Einkünfte)
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