Einkommensteuergesetz

   X. Kindergeld (§§ 62 - 78)   
§ 67
Antrag

 Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen.  Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat.

Rechtsprechung zu § 67 EStG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 67 EStG

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