Einkommensteuergesetz
X. Kindergeld (§§ 62 - 78) |
(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrags, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. 3Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt.
(2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Rechtsprechung zu § 74 EStG
688 Entscheidungen zu § 74 EStG in unserer Datenbank:
- FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 1697/15
Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergelds aus dem Anspruch der Mutter ...
- BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12
Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12
Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09
Verrechnung von rückwirkend festgesetztem Kindergeld mit von Sozialhilfeträgern ...
- BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine amtsgerichtlich bestellte Betreuerin ...
- BFH, 19.09.2013 - V R 25/12
Verhältnis von Abzweigung und Erstattung von Kindergeld
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 10 K 10095/12
Behördeninterne Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld durch die ...
- FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 10 K 10095/12
- LSG Hessen, 06.09.2021 - L 6 AS 381/21
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 74 EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Gerichtsverfassung
- Finanzrechtsweg und Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- § 38
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Kostenbeteiligung
- Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- § 94 (Umfang der Heranziehung)