Einkommensteuergesetz

   XI. Altersvorsorgezulage (§§ 79 - 99)   
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Textdarstellung

  

§ 88
Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).

Rechtsprechung zu § 88 EStG

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