EU-Vertrag
| Titel II - Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze (Art. 9 - 12) |
(1) Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.
(2) Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.
(3) Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Europäische Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.
(4) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.
Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.
Rechtsprechung zu Art. 11 EU
16 Entscheidungen zu Art. 11 EU in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuG, 31.01.2007 - T-362/04
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Liberia - ...
- EuG, 21.09.2005 - T-315/01
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 20.05.2008 - C-91/05
Nichtigkeitsklage - Art. 47 EU - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - ...
- EuGH, 20.05.2008 - C-91/05
- EuG, 21.09.2005 - T-306/01
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen ...
- EuG, 19.07.1999 - T-14/98
Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Ratsdokumenten - Beschluß 93/731/EG - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 06.12.2001 - C-353/99
Rechtsmittel - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Ratsdokumenten - Beschluss ...
- EuGH, 06.12.2001 - C-353/99
- EuG, 30.09.2010 - T-85/09
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen ...
- EuG, 12.07.2006 - T-253/02
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Literatur im Internet zu Art. 11 EU
- Art. 11 EU wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Europäische Bürgerinitiative - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU)
- Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft
- Art. 24 (ex-Artikel 21 EGV)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen