EU-Vertrag
| Titel V - Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 21 - 46) |
| Kapitel 2 - Besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 23 - 46) |
| Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen. (Art. 23 - 41) |
(1) Die Mitgliedstaaten koordinieren ihr Handeln in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen. Sie treten dort für die Standpunkte der Union ein. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik trägt für die Organisation dieser Koordinierung Sorge.
In den internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen, bei denen nicht alle Mitgliedstaaten vertreten sind, setzen sich die dort vertretenen Mitgliedstaaten für die Standpunkte der Union ein.
(2) Nach Artikel 24 Absatz 3 unterrichten die Mitgliedstaaten, die in internationalen Organisationen oder auf internationalen Konferenzen vertreten sind, die dort nicht vertretenen Mitgliedstaaten und den Hohen Vertreter laufend über alle Fragen von gemeinsamem Interesse.
Die Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind, stimmen sich ab und unterrichten die übrigen Mitgliedstaaten sowie den Hohen Vertreter in vollem Umfang. Die Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Sicherheitsrats sind, setzen sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unbeschadet ihrer Verantwortlichkeiten aufgrund der Charta der Vereinten Nationen für die Standpunkte und Interessen der Union ein.
Wenn die Union einen Standpunkt zu einem Thema festgelegt hat, das auf der Tagesordnung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen steht, beantragen die dort vertretenen Mitgliedstaaten, dass der Hohe Vertreter gebeten wird, den Standpunkt der Union vorzutragen.
Rechtsprechung zu Art. 34 EU
51 Entscheidungen zu Art. 34 EU in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 03.05.2007 - C-303/05
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Art. 6 Abs. 2 ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05
EuGH-Gutachter billigt Europäischen Haftbefehl // Gleichheitsgrundsatz nicht ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05
- EuGH, 23.10.2007 - C-440/05
Nichtigkeitsklage - Art. 31 Abs. 1 Buchst. e EU, 34 EU und 47 ...
- EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03
Strafverfahren gegen Maria Pupino - Justiz und Inneres
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03
- EuGH, 13.09.2005 - C-176/03
Nichtigkeitsklage - Artikel 29 EU, 31 Buchstabe e EU, 34 EU und 47 EU - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03
Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage - Rahmenbeschluss ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03
- EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 07.06.2004 - T-338/02
Segi und andere gegen Rat der Europäischen Union - Gemeinsame Außen- ...
- EuG, 07.06.2004 - T-338/02
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Literatur im Internet zu Art. 34 EU
- Die Wirkungen von EU-Rahmenbeschlüssen auf das mitgliedstaatliche Recht
von Akad. Rätin Dr. Bettina Weißer, Köln (Aufsatz, PDF-Format)
- Der Rahmenbeschluss als Handlungsform der Europäischen Union und seine Rechtswirkungen
von Wiss. Assistent Dr. Stefan Lorenzmeier, LL.M.(Lugd.), Augsburg (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2006, 576
über www.zis-online.com - Das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege als Strukturelement einer föderativen Strafrechtsordnung in Europa
von PD Dr. Mark Deiters, Düsseldorf/Münster (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2006, 472
über www.zis-online.com - Die Europäisierung des Versuchs und Rücktritts im Wirtschaftsstrafrecht
von RA Dr. Matthias Brockhaus, Düsseldorf (Aufsatz, PDF-Format)
- Europäisches Strafrecht: bis wohin und nicht weiter?
von Prof. Dr. Roland Hefendehl, Freiburg (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2006, 229
über www.zis-online.com - Art. 34 EU wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu