Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
| 1. | Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten; | |
| 2. | eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung; | |
| 3. | gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; | |
| 4. | gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen; | |
| 5. | gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen; | |
| 6. | Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person. |
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Weitere Stellenangebote

Ausgewählte Stellenangebote:
Osnabrück
26.05.2012
26.05.2012
Biberach
26.05.2012
26.05.2012
Marburg
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu Anlage EVPG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen