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§ 8 - Energieeinsparverordnung (EnEV)

V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
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§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen



Werden bei zu errichtenden kleinen Gebäuden die in Anlage 3 genannten Werte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile eingehalten, gelten die übrigen Anforderungen dieses Abschnitts als erfüllt. Satz 1 ist auf Gebäude entsprechend anzuwenden, die für eine Nutzungsdauer von höchstens fünf Jahren bestimmt und aus Raumzellen von jeweils bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche zusammengesetzt sind.



 
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Frühere Fassungen von § 8 EnEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 29.04.2009 BGBl. I S. 954

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 EnEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EnEV
... (BGBl. I S. 2684) verordnet die Bundesregierung: --- *) Die §§ 1 bis 5, 8 , 9, 11 Abs. 3, § 5 12, 15 bis 22, § 24 Abs. 1, §§ 26, 27 und 29 dienen der ...
Anlage 3 EnEV (zu den §§ 8 und 9) Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude (vom 01.05.2014)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
... 93/76/EWG des Rates (ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64). Die §§ 1 bis 5, 8 , 9, 11 Absatz 3, §§ 12, 15 bis 22, 24 Absatz 1, §§ 26, 27 und 29 dienen der ... 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien". b) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und ... b) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen". c) Die ... der DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-03 zugrunde gelegt sind." 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „§§ 8 , 9 Abs. 2 und 3, § 18 Abs. 2" durch die Angabe „§§ 8 und 9" ... „§§ 8, 9 Abs. 2 und 3, § 18 Abs. 2" durch die Angabe „§§ 8 und 9" ersetzt. b) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 ...