Energiewirtschaftsgesetz

   Teil 8 - Verfahren (§§ 65 - 108)   
   Abschnitt 5 - Sanktionen, Bußgeldverfahren (§§ 94 - 101)   
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Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Regulierungsbehörde (§ 85 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 98 zuständige Gericht.

Literatur im Internet zu § 100 EnWG

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