Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 10 - Evaluierung, Schlussvorschriften (§§ 112 - 118b) |
(1) Die Bundesnetzagentur hat der Bundesregierung bis zum 1. Juli 2006 einen Bericht zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a vorzulegen. Dieser Bericht hat ein Konzept zur Durchführung einer Anreizregulierung zu enthalten, das im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umsetzbar ist. Zur Vorbereitung und zur Erstellung des Berichts stehen der Bundesnetzagentur die Ermittlungsbefugnisse nach diesem Gesetz zu.
(2) Die Bundesnetzagentur soll den Bericht unter Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise erstellen sowie die internationalen Erfahrungen mit Anreizregulierungssystemen berücksichtigen. Sie gibt den betroffenen Wirtschaftskreisen nach der Erstellung eines Berichtsentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme; sie veröffentlicht die erhaltenen Stellungnahmen im Internet. Unterlagen der betroffenen Wirtschaftskreise zur Entwicklung einer Methodik der Anreizregulierung sowie der Stellungnahme nach Satz 2 sind von den Regelungen nach § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 sowie Satz 2 ausgenommen.
(3) Die Bundesnetzagentur hat der Bundesregierung zwei Jahre nach der erstmaligen Bestimmung von Netzzugangsentgelten im Wege einer Anreizregulierung nach § 21a einen Bericht über die Erfahrungen damit vorzulegen. Die Bundesregierung hat den Bericht binnen dreier Monate an den Deutschen Bundestag weiterzuleiten; sie kann ihm eine Stellungnahme hinzufügen.
Rechtsprechung zu § 112a EnWG
60 Entscheidungen zu § 112a EnWG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 151/06
Zum Auskunftsverlangen nach §§ 69 Abs. 1 Satz 1, 112 a Abs. 1 ...
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09
Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10
Gemeindewerke Schutterwald
- BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10
- BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06
Auskunftsverlangen
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 151/06
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06
Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 151/06
- BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06
- OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 157/06
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