Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
| Abschnitt 2 - Beschwerde (§§ 75 - 85) |
(1) Das Beschwerdegericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen.
(2) Der oder die Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(3) Das Beschwerdegericht kann den Beteiligten aufgeben, sich innerhalb einer zu bestimmenden Frist über aufklärungsbedürftige Punkte zu äußern, Beweismittel zu bezeichnen und in ihren Händen befindliche Urkunden sowie andere Beweismittel vorzulegen. Bei Versäumung der Frist kann nach Lage der Sache ohne Berücksichtigung der nicht beigebrachten Unterlagen entschieden werden.
(4) Wird die Anforderung nach § 69 Abs. 7 oder die Anordnung nach § 69 Abs. 8 mit der Beschwerde angefochten, hat die Regulierungsbehörde die tatsächlichen Anhaltspunkte glaubhaft zu machen. § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung findet Anwendung.
Rechtsprechung zu § 82 EnWG
16 Entscheidungen zu § 82 EnWG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09
Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von ...
- OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09
Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in ...
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09
Regulierung des Entgelts für den Netzzugang: Festlegung der Erlösobergrenze im ...
- OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08
Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde: ...
- OLG Schleswig, 12.01.2012 - 16 Kart 48/09
Überprüfung des von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Effizienzvergleichs für ...
- BGH, 25.09.2008 - EnVR 81/07
Anwendbarkeit der Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 S. 3 Verordnung über die ...
- OLG Stuttgart, 05.04.2007 - 202 EnWG 8/06
Elektrizitätsversorgungsnetz: Genehmigung von Netznutzungsentgelten; Darlegungs- ...
- BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07
Rheinhessische Energie
- BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
Stadtwerke Trier
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