(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsprechung zu § 5 EntgFG
156 Entscheidungen zu § 5 EntgFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung
- BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 17.12.1998 - 4 TaBV 22/98
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Vorlagepflicht einer ärztlichen ...
- LAG München, 17.12.1998 - 4 TaBV 22/98
- ArbG Düsseldorf, 28.11.2008 - 13 Ca 4939/08
...
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96
Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der ...
- LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 597/11
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Arbeitstag // Arbeitgeber können ...
- LAG Hamm, 19.09.1995 - 13 TaBV 101/95
Einigungsstelle: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ausgestaltung und 5 EntgFG">...
- BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00
Arbeitsrecht - Gehaltsfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Ausland
- LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Erkrankung im Ausland - ...
- LAG Baden-Württemberg, 13.11.2006 - 15 TaBV 9/06
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bezüglich der einseitigen Anordnung des ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 60 PV 3.10
Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Verpflichtungsantrag; Verlangen einer ...
- ArbG Hamburg, 21.10.2008 - 19 BV 3/08
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Anordnung gegenüber einem Arbeitnehmer, ...
- BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96
Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats
- LAG Köln, 22.12.2005 - 6 Sa 1398/04
Arbeitsunfähigkeit; Anzeigepflicht; verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.08.2010 - 6 Sa 13/10
Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Verpflichtung zur unverzüglichen ...
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert ...
- SG Heilbronn, 20.05.2010 - S 7 AL 571/10
Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe; Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten in der ...
- LAG Köln, 07.01.2008 - 14 Sa 1311/07
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung
- LAG Köln, 26.11.2009 - 7 Sa 714/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Verletzung gesetzlicher Nachweis- und ...
Literatur im Internet zu § 5 EntgFG
Querverweise
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- § 9 (Erkrankung während des Urlaubs)
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