(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.
(2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.
(3) Der Forderungsübergang nach Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geltend gemacht werden.
Rechtsprechung zu § 6 EntgFG
43 Entscheidungen zu § 6 EntgFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LG Ravensburg, 15.03.2010 - 4 O 416/09
Zuständigkeit: arbeitsrechtliche Natur eines auf den Arbeitgeber übergegangenen ...
- OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung
- OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der ...
- AG Dortmund, 11.10.1999 - 132 C 6509/99
Kein Ersatz für Arbeitgeber des Betroffenen bei Anspruchsübergang
- LAG Berlin, 28.08.2000 - 18 Sa 1926/99
Entgeltfortzahlung: Reha-Maßnahme - stationärer Aufenthalt
- OLG Köln, 06.03.2007 - 3 U 188/06
- BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07
Versicherungsrecht - Verletztenrente aus der Unfallversicherung
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge ...
- BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07
Schadensrecht - Übergang d. Schadensersatzanspruchs auf Bundesagentur für Arbeit
- BGH, 12.06.2007 - VI ZR 70/06
Schadensrecht - Anwendbarkeit des § 108 SGB VIII
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des ...
- LG Coburg, 11.10.2000 - 12 O 454/00
Kein Warnhinweis bei frisch geputzter Treppe notwendig
- LG Bochum, 05.07.2007 - 6 O 116/07
- ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
Entgeltfortzahlung nach Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 1 S 793/95
Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für Lohnfortzahlungsleistung nach ...
- BGH, 28.06.2011 - VI ZR 194/10
Sozialrecht - Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und ...
- OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
Verkehrssicherungspflicht - Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen
- LG Koblenz, 09.07.2004 - 10 O 169/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, ...
- OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
Kein Ersatz Unfall unabhängiger Beihilfeleistungen vom Schädiger
Literatur im Internet zu § 6 EntgFG
- § 6 EntgFG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Forderungsübergang
Regress (Recht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
- § 5 (Abtretung)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Übertragung einer Forderung
- § 412 (Gesetzlicher Forderungsübergang)
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