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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 16 im Titel EntschG

Ein Paragraph bzw. Artikel '16' wurde in diesem Titel 'EntschG' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

§ 10 Einnahmen des Entschädigungsfonds (2 Treffer)
... § 18b Abs. 1 des Vermögensgesetzes sowie diejenigen Erlösanteile aus Veräußerungen nach § 16 Abs. 1 des Investitionsvorranggesetzes, die nicht dem Berechtigten, dem Verfügungsberechtigten oder einem privaten ...

§ 12 Zuständigkeit und Verfahren (2 Treffer)
... Bestandskraft der Entscheidung über die Höhe der Entschädigung festzusetzen; sofern die Entscheidung vor dem 16. Dezember 2004 Bestandskraft erlangt hat, spätestens bis zum 31. Dezember 2009. Im Fall des § 10 Abs. 1 ...

§ 3 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen (1 Treffer)
... Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen einen Hilfswert nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1035) in der Fassung des Bewertungsgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 12 Zuständigkeit und Verfahren (2 Treffer), Fassung gültig bis 28.05.2011
... Bestandskraft der Entscheidung über die Höhe der Entschädigung festzusetzen; sofern die Entscheidung vor dem 16. Dezember 2004 Bestandskraft erlangt hat, spätestens bis zum 31. Dezember 2009. Im Fall des § 10 Abs. 1 ...

§ 3 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen (1 Treffer), Fassung gültig bis 28.05.2011
... Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen einen Hilfswert nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1035) in der Fassung des Bewertungsgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. ...

Titeltreffer:

Entschädigungsgesetz (EntschG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1671; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 42 G. v. 22.09.2005 BGBl. I S. 2809
Heimkehrerentschädigungsgesetz (HKEntschG)
Artikel 3 G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830, 2831

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