Erbbaurechtsgesetz
| II. Grundbuchvorschriften (§§ 14 - 17) |
(1) Für das Erbbaurecht wird bei der Eintragung in das Grundbuch von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Erbbaugrundbuch) angelegt. Im Erbbaugrundbuch soll auch der Eigentümer und jeder spätere Erwerber des Grundstücks vermerkt werden. Zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Erbbaurechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden.
(2) Bei der Eintragung im Grundbuch des Grundstücks ist zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Erbbaurechts auf das Erbbaugrundbuch Bezug zu nehmen.
(3) Das Erbbaugrundbuch ist für das Erbbaurecht das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Eintragung eines neuen Erbbauberechtigten ist unverzüglich auf dem Blatt des Grundstücks zu vermerken. Der Vermerk kann durch Bezugnahme auf das Erbbaugrundbuch ersetzt werden.
(4) Werden das Grundbuch und das Erbbaugrundbuch in maschineller Form geführt, so genügt es für die Eintragung nach Absatz 1 Satz 2, daß lediglich der Eigentümer des belasteten Grundstücks gemäß der jeweils letzten Eintragung im Grundbuch dieses Grundstücks vermerkt ist.
Rechtsprechung zu § 14 ErbbauRG
19 Entscheidungen zu § 14 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- BFH, 05.12.1979 - II R 122/76
Teilaufhebung eines Erbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer
- BFH, 28.11.1967 - II R 37/66
- BFH, 09.08.1978 - II R 164/73
- OLG Naumburg, 19.04.2005 - 11 U 86/04
Neue Bundesländer: Verlängerung eines ursprünglich befristeten Erbbaurechts gem. 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b SachenRBerG analog">...
- OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 19 U 232/98
Erbbaurecht - Heimfallgrund - Zahlungsunfähigkeit des Erbbauberechtigten - ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 232/98
Heimfall des Erbbaurechts wegen Verletzungen des Vertrages; Geltendmachung des ...
- OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 232/98
- BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06
Insolvenzrecht - Vereinbarung von Heimfallanspruch in Erbbaurechtsvertrag
- OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 156/02
Immobilien - Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzpflicht des Zweiterwerbers
- BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01
Immobilien - dinglicher Inhalt eines Erbaurechts
- BGH, 22.02.1974 - V ZR 67/72
Untererbbaurecht
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
Zum Anspruch auf Rückübertragung eines Erbbaurechts nach dem Vermögensgesetz, ...
- BFH, 08.02.1995 - II R 66/92
Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf
- BFH, 08.02.1995 - II R 51/92
Erlöschen von Erbbaurechten
- BFH, 18.08.1993 - II R 10/90
Verlängerung eines Erbbaurechts grunderwerbsteuerpflichtig
- BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10
Grundbuchrecht - Grunddienstbarkeiten im Insolvenzverfahren
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 57/02
Erbbauzinsen sind Vermietungseinnahmen
- OLG Hamm, 27.03.1998 - 15 W 332/97
Wohnungseigentum an einem mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstück
- BFH, 28.07.1976 - II R 85/70
- BFH, 12.12.1975 - III R 32/74
Literatur im Internet zu § 14 ErbbauRG
Querverweise
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 144
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Das Erbbaugrundbuch
- § 54
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 111
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Wohnungserbbaurecht
- § 30 III
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 20 (zu §§ 14 ff)
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