Erbbaurechtsgesetz
| II. Grundbuchvorschriften (§§ 14 - 17) |
Rechtsprechung zu § 16 ErbbauRG
Literatur im Internet zu § 16 ErbbauRG
Querverweise
Auf § 16 ErbbauRG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 144
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 111
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