Die bisherige Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) ist - inhaltlich unverändert - mit Wirkung vom 30.11.2007 in Erbbaurechtsgesetz umbenannt worden. Mehr...

Erbbaurechtsgesetz

   III. Beleihung (§§ 18 - 22)   
   1. Mündelhypothek (§§ 18 - 21)   
§ 21

(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 21 ErbbauRG

Literatur im Internet zu § 21 ErbbauRG

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