Erbbaurechtsgesetz
| IV. Feuerversicherung. Zwangsversteigerung (§§ 23 - 25) |
| 2. Zwangsversteigerung (§§ 24 - 25) |
| b) des Grundstücks (§ 25) |
Rechtsprechung zu § 25 ErbbauRG
3 Entscheidungen zu § 25 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82
- KG, 21.04.2009 - 1 W 382/06
Grundbuchkosten: Geschäftswert bei Eintragung des Erstehers im Grundbuch; ...
- BGH, 05.07.2007 - V ZB 8/07
Zwangsvollstreckung - Versteigerung eines mit Erbbaurecht belastetem Grundstück
Literatur im Internet zu § 25 ErbbauRG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 25 ErbbauRG:
- Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- Geringstes Gebot, Versteigerungsbedingungen
- § 52
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