(1) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleiben die Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Reallasten bestehen, soweit sie nicht dem Erbbauberechtigten selbst zustehen. Dasselbe gilt für die Vormerkung eines gesetzlichen Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek. Andere auf dem Erbbaurecht lastende Rechte erlöschen.
(2) Haftet bei einer Hypothek, die bestehen bleibt, der Erbbauberechtigte zugleich persönlich, so übernimmt der Grundstückseigentümer die Schuld in Höhe der Hypothek. Die Vorschriften des § 416 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung. Das gleiche gilt, wenn bei einer bestehenbleibenden Grundschuld oder bei Rückständen aus Rentenschulden oder Reallasten der Erbbauberechtigte zugleich persönlich haftet.
(3) Die Forderungen, die der Grundstückseigentümer nach Absatz 2 übernimmt, werden auf die Vergütung (§ 32) angerechnet.
Rechtsprechung zu § 33 ErbbauRG
21 Entscheidungen zu § 33 ErbbauRG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 20.04.1990 - V ZR 301/88
Entstehung des Vergütungsanspruchs
- OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07
Immobilien - Belastung eines Erbbaurechts mit einer Hypothek
- OLG Saarbrücken, 04.03.1977 - 4 U 233/75
Berechnung des Werts des Heimfallrechts im Rahmen eines Erbbaurechts
Zum selben Verfahren:
- OLG Saarbrücken, 06.12.1978 - 4 U 233/75
Streitwert: Erbbaurecht - Rückübertragung - Zug-um-Zug - Gebäude - Herausgabe - ...
- OLG Saarbrücken, 06.12.1978 - 4 U 233/75
- BFH, 14.11.2007 - II R 64/06
Immobilien - Erbbauzins als Gegenleistung beim Erbbaurechtserwerb?
- BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92
Zivilverfahrensrecht - Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags
- BGH, 10.02.1994 - V ZB 42/93
Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Erbbauberechtigten bei Erstattung ...
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 49/81
Streitwert: Grundstück - Erbbaurecht - Heimfall - Rückübertragung
- BGH, 22.02.1974 - V ZR 67/72
Untererbbaurecht
- OLG Celle, 23.10.1973 - 4 W 83/73
Streitwert: Grundstück - Erbbaurecht - Heimfall - Rückübertragung
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 290/07
Beschränkungen für schweizerische Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland ...
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06
Trabrennbahn
- OLG Naumburg, 14.02.2006 - 3 U 35/05
Ein Erbbaurecht kann zum Inhalt haben, dass der Heimfall bei Insolvenz des ...
- OLG Hamm, 18.12.2001 - 15 W 304/01
Voraussetzung der Gebührenbefreiung
- BayObLG, 19.12.1996 - 3Z BR 92/96
Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek
- BGH, 04.10.1990 - V ZR 8/90
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1989 - 6 A 147/87
- BGH, 29.01.1988 - V ZR 271/86
Voraussetzungen der Ausübung des Heimfallrechts
Literatur im Internet zu § 33 ErbbauRG
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