Die bisherige Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) ist - inhaltlich unverändert - mit Wirkung vom 30.11.2007 in Erbbaurechtsgesetz umbenannt worden. Mehr...
Bundesrepublik Deutschland

Erbbaurechtsgesetz
(Gesetz über das Erbbaurecht)

Verordnung vom 15.01.1919 (RGBl. I S. 72, ber. 122)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614) m.W.v. 30.11.2007

Hinweis der Redaktion

Die bisherige Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) ist - inhaltlich unverändert - aufgrund Artikels 25 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614) mit Wirkung vom 30.11.2007 in Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz - ErbbauRG) umbenannt worden. Diese Umbenennung hat nach der amtlichen Gesetzesbegründung lediglich klarstellende Bedeutung, da die Erbbaurechtsverordnung aufgrund ihres ursprünglichen § 35 ("Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt am Tage der Verkündung in Kraft.") seit ihrem Inkrafttreten "Gesetzeskraft" (gemeint ist Gesetzesrang) habe.

Literatur im Internet zum ErbbauRG

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