Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
| Titel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 24) |
| 4. Abschnitt - Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13 - 15) |
Für Klagen aus einem Vertrag, den eine Person zu einem Zweck abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person (Verbraucher) zugerechnet werden kann, bestimmt sich die Zuständigkeit, unbeschadet des Artikels 4 und des Artikels 5 Nummer 5, nach diesem Abschnitt,
| 1. | wenn es sich um den Kauf beweglicher Sachen auf Teilzahlung handelt, | ||
| 2. | wenn es sich um ein in Raten zurückzuzahlendes Darlehen oder ein anderes Kreditgeschäft handelt, das zur Finanzierung eines Kaufs derartiger Sachen bestimmt ist, oder | ||
| 3. | für andere Verträge, wenn sie die Erbringung einer Dienstleistung oder die Lieferung beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, sofern | ||
| a) | dem Vertragsabschluß in dem Staat des Wohnsitzes des Verbrauchers ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung vorausgegangen ist und | ||
| b) | der Verbraucher in diesem Staat die zum Abschluß des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat. | ||
Hat der Vertragspartner des Verbrauchers in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Vertragsstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet dieses Staates hätte.
Dieser Abschnitt ist nicht auf Beförderungsverträge anzuwenden.
Rechtsprechung zu Art. 13 EuGVÜ
127 Entscheidungen zu Art. 13 EuGVÜ in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- EuGH, 11.07.2002 - C-96/00
Brüsseler Übereinkommen - Ersuchen um Auslegung von Artikel 5 Nummern 1 und 3 und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01
Gewinnzusage; Gerichtsstand
- EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
Shearson Lehman Hutton / TVB
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
- BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler ...
- EuGH, 20.01.2005 - C-27/02
Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13 Absatz 1 ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-27/02
Petra Engler / Janus Versand GmbH
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-27/02
- EuGH, 27.04.1999 - C-99/96
Brüsseler Übereinkommen - Begriff der einstweiligen Maßnahmen - Bau und Lieferung ...
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnzusagen
- EuGH, 20.01.2005 - C-464/01
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1 - Tatbestandsmerkmale - Begriff der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-464/01
Johann Gruber / Bay Wa AG
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-464/01
- EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Brüsseler Übereinkommen - Begriff des Verbrauchers - Gerichtsstandsvereinbarung
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 05.05.1995 - 8 U 5387/94
Gerichtsstandsvereinbarung für Streitigkeit aus einer erst künftig aufzunehmenden ...
- OLG München, 05.05.1995 - 8 U 5387/94
- OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 8 U 228/01
Gewinnzusage: Gerichtszuständigkeit für Erfüllungsklage bei Mitteilung aus dem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 30.08.2001 - 23 O 88/01
Angekündigte Preise und Gewinne müssen ausgezahlt werden
- LG Frankfurt/Main, 30.08.2001 - 23 O 88/01
- OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02
Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus ...
- OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01
Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der ...
- OLG Brandenburg, 17.04.2002 - 7 U 199/01
Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer ...
- OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02
Auszahlungsanspruch bei grenzüberschreitender Gewinnzusage
Literatur im Internet zu Art. 13 EuGVÜ
Querverweise
- EuGVÜ
- Anerkennung und Vollstreckung
- Anerkennung
- Art. 28 I (zu Art. 13 ff)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 53 (zu Art. 13 II)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 13 (Verbraucher)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 29 (zu Art. 13 ff)
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