Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
| Titel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 24) |
| 8. Abschnitt - Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren (Art. 21 - 23) |
Werden bei Gerichten verschiedener Vertragsstaaten Klagen, die im Zusammenhang stehen, erhoben, so kann das später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen, solange beide Klagen im ersten Rechtszug anhängig sind.
Das später angerufene Gericht kann sich auf Antrag einer Partei auch für unzuständig erklären, wenn die Verbindung im Zusammenhang stehender Verfahren nach seinem Recht zulässig ist und das zuerst angerufene Gericht für beide Klagen zuständig ist.
Klagen stehen im Sinne dieses Artikels im Zusammenhang, wenn zwischen ihnen eine so enge Beziehung gegeben ist, daß eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, daß in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten.
Rechtsprechung zu Art. 22 EuGVÜ
35 Entscheidungen zu Art. 22 EuGVÜ in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 15 W 4/02
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verfahren bei ...
- EuGH, 06.12.1994 - C-406/92
Tatry / Maciej Rataj
- OLG Stuttgart, 24.11.1999 - 9 U 125/99
Aussetzung konnexer Verfahren nach Art. 22 Abs. 1 EuGVÜ ist auch in zweiter ...
- OLG Frankfurt, 19.06.2000 - 22 W 5/00
EuGVÜ: Verfahrensaussetzung bei Sachzusammenhang; Ermessensfehler des ...
- BGH, 21.01.1993 - I ZR 23/91
Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-539/03
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Absatz 1 - Tatbestand - Mehrere Beklagte - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 13.07.2006 - C-539/03
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit von Beklagten - ...
- EuGH, 13.07.2006 - C-539/03
- KG, 21.03.2000 - 5 W 179/00
- OLG Hamburg, 28.02.1997 - 1 U 167/95
- EuGH, 14.10.2004 - C-39/02
Brüsseler Übereinkommen - Verfahren zur Errichtung eines ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-39/02
Mærsk Olie & Gas A/S gegen Firma M. de Haan en W. de Boer - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-39/02
- LG Bonn, 14.03.2000 - 1 O 376/97
Schürmann-Bau; Haftung für Hochwasserschäden
- OLG München, 03.12.1999 - 23 U 4446/99
Werklieferungsverträge nach UN-Kaufrecht - »derselbe Anspruch« nach Art. 21 EuGVÜ
- BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03
Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2011 - C-145/10
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Gerichtsstand der Konnexität - ...
- OLG München, 25.10.2001 - 6 U 5508/00
Fehlende internationale Zuständigkeit für Klage zur Feststellung der ...
- OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
Handelsvertreter - positive Feststellungsklage - wichtiger Grund für Kündigung - ...
- OLG München, 01.03.2000 - 7 U 5080/99
Doppelte Rechtshängigkeit bei Klage eines Handelsvertreters auf ...
- OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97
Voraussetzungen der Rechtshängigkeit i.S. von Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ
Literatur im Internet zu Art. 22 EuGVÜ
Querverweise
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 260 (Anspruchshäufung) (zu Art. 22 II)
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