Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
| Titel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 25 - 49) |
| 3. Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften (Art. 46 - 49) |
Rechtsprechung zu Art. 49 EuGVÜ
1 Entscheidungen zu Art. 49 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- EuGH, 02.04.2009 - C-394/07
Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher ...
Literatur im Internet zu Art. 49 EuGVÜ
Querverweise
Auf Art. 49 EuGVÜ verweisen folgende Vorschriften:
- Verordnung über Insolvenzverfahren (InsVfVO)
- Anerkennung der Insolvenzverfahren
- Art. 25 (Anerkennung und Vollstreckbarkeit sonstiger Entscheidungen)
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