EuGVÜ
Titel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 24) |
3. Abschnitt - Zuständigkeit für Versicherungssachen (Art. 7 - 12a) |
Der Versicherer, der seinen Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat, kann verklagt werden:
1. | vor den Gerichten des Staates, in dem er seinen Wohnsitz hat, | |
2. | in einem anderen Vertragsstaat vor dem Gericht des Bezirks, in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, oder | |
3. | falls es sich um einen Mitversicherer handelt, vor dem Gericht eines Vertragsstaats, bei dem der federführende Versicherer verklagt wird. |
Hat ein Versicherer in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Vertragsstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet dieses Staates hätte.
Rechtsprechung zu Art. 8 EuGVÜ
11 Entscheidungen zu Art. 8 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- EuGH, 30.06.2022 - C-652/20
Allianz Elementar Versicherung
- OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91
Internationale Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen
- OLG Frankfurt, 19.06.2000 - 22 W 5/00
EuGVÜ: Verfahrensaussetzung bei Sachzusammenhang; Ermessensfehler des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-340/16
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- KG, 29.10.1959 - 1 Ss 271/59
- OLG Düsseldorf, 14.02.2006 - 3 W 188/05
Vollstreckbarerklärung des Urteils eines italienischen Gerichts; Verurteilung ...
- BGH, 02.05.1979 - VIII ZB 1/79
Vollstreckung eines italienischen Urteils in einer Versicherungssache
- EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Group Josi
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 12.05.2005 - C-112/03
Société financière und industrielle du Peloux - Brüsseler Übereinkommen - ...
Querverweise
Auf Art. 8 EuGVÜ verweisen folgende Vorschriften:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit für Versicherungssachen
- Art. 10
Redaktionelle Querverweise zu Art. 8 EuGVÜ:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 53
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Schlussvorschriften
- § 215 III (Gerichtsstand)