EuGVVO
| Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 31) |
| Abschnitt 4 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 15 - 17) |
(1) Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit unbeschadet des Artikels 4 und des Artikels 5 Nummer 5 nach diesem Abschnitt,
| a) | wenn es sich um den Kauf beweglicher Sachen auf Teilzahlung handelt, | |
| b) | wenn es sich um ein in Raten zurückzuzahlendes Darlehen oder ein anderes Kreditgeschäft handelt, das zur Finanzierung eines Kaufs derartiger Sachen bestimmt ist, oder | |
| c) | in allen anderen Fällen, wenn der andere Vertragspartner in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgend einem Wege auf diesen Mitgliedstaat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Mitgliedstaats, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. |
(2) Hat der Vertragspartner des Verbrauchers im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates hätte.
(3) Dieser Abschnitt ist nicht auf Beförderungsverträge mit Ausnahme von Reiseverträgen, die für einen Pauschalpreis kombinierte Beförderungs- und Unterbringungsleistungen vorsehen, anzuwenden.
Rechtsprechung zu Art. 15 EuGVVO
124 Entscheidungen zu Art. 15 EuGVVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 14.05.2009 - C-180/06
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06
Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für ...
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06
- BGH, 01.02.2012 - XII ZR 10/10
EuGH-Vorlage: Vorliegen einer Verbrauchersache und Gerichtsstand
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 21.01.2010 - 12 U 49/09
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Anmietung eines ...
- OLG Köln, 21.01.2010 - 12 U 49/09
- BGH, 17.09.2008 - III ZR 71/08
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 07.02.2008 - 5 U 869/07
Immobilienmakler - Maklertätigkeit eines griechischen Rechtanwalts
- OLG Koblenz, 07.02.2008 - 5 U 869/07
- BGH, 30.03.2006 - VII ZR 249/04
Architekten & Ingenieure - Gerichtsstandsvereinbarung im Architektenvertrag
Zum selben Verfahren:
- LG Saarbrücken, 07.10.2003 - 1 O 450/01
Architekten & Ingenieure - EuGVVO: Architektenvertrag ist Verbrauchervertrag
- OLG Saarbrücken, 30.05.2007 - 1 U 652/03
Architekten & Ingenieure - Internationale Zuständigkeit bei Honorarprozess
- LG Saarbrücken, 07.10.2003 - 1 O 450/01
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Querverweise
- EuGVVO
- Zuständigkeit
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 4 (zu Art. 15 II)
- Anerkennung und Vollstreckung
- Anerkennung
- Art. 35 I (zu Art. 15 ff)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 60 (zu Art. 15 II)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 13 (Verbraucher)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Reisevertrag
- §§ 651a ff (Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag) (zu Art. 15 III)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 29c (Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte) (zu Art. 15 ff)