Hier: EuGVVO in der aktuellen Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung")
Alte Fassung ("Brüssel-I-Verordnung") · Entsprechungstabelle
Alte Fassung ("Brüssel-I-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 4 - 35) |
Abschnitt 4 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen (Art. 17 - 19) |
Zitiervorschläge
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Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden,
1. | wenn die Vereinbarung nach der Entstehung der Streitigkeit getroffen wird, | |
2. | wenn sie dem Verbraucher die Befugnis einräumt, andere als die in diesem Abschnitt angeführten Gerichte anzurufen, oder | |
3. | wenn sie zwischen einem Verbraucher und seinem Vertragspartner, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Mitgliedstaat haben, getroffen ist und die Zuständigkeit der Gerichte dieses Mitgliedstaats begründet, es sei denn, dass eine solche Vereinbarung nach dem Recht dieses Mitgliedstaats nicht zulässig ist. |
Rechtsprechung zu Art. 19 EuGVVO
63 Entscheidungen zu Art. 19 EuGVVO in unserer Datenbank:
- LAG München, 24.01.2019 - 1 SHa 22/18
Fliegendes Personal; örtliche Zuständigkeit; Arbeitsort
- LG Paderborn, 24.09.2021 - 4 O 424/20
Rückzahlung von verlorenen Einsätzen bei Online-Glücksspiel
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-208/18
Petruchová
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 03.10.2019 - C-208/18
Petruchová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in ...
- EuGH, 03.10.2019 - C-208/18
- LG Paderborn, 08.07.2021 - 4 O 323/20
Online-Glücksspiel: Erfolgreiche Klage auf Rückzahlung von verlorenen Einsätzen
- BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 53/21
Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen in einem anderen Mitgliedstaat ...
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 188/21
Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf ...
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 2/21
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen eine ...
- OLG Köln, 06.11.2019 - 13 U 226/17
Anspruch aus einer Bürgschaft
- EuGH, 08.06.2023 - C-570/21
YYY. (Notion de consommateur)
Querverweise
Auf Art. 19 EuGVVO verweisen folgende Vorschriften:
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Vereinbarung über die Zuständigkeit
- Art. 25
Redaktionelle Querverweise zu Art. 19 EuGVVO:
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
- Zivilrechtliche Durchsetzung
- § 15 (Gerichtsstand)