Alte Fassung ("Brüssel-I-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 4 - 35) |
Abschnitt 5 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge (Art. 20 - 23) |
(1) Ein Arbeitgeber, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann verklagt werden:
a) | vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem er seinen Wohnsitz hat, oder | ||
b) | in einem anderen Mitgliedstaat | ||
i) | vor dem Gericht des Ortes, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat, oder | ||
ii) | wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet oder verrichtet hat, vor dem Gericht des Ortes, an dem sich die Niederlassung, die den Arbeitnehmer eingestellt hat, befindet oder befand. |
(2) Ein Arbeitgeber, der seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann vor dem Gericht eines Mitgliedstaats gemäß Absatz 1 Buchstabe b verklagt werden.
Rechtsprechung zu Art. 21 EuGVVO
98 Entscheidungen zu Art. 21 EuGVVO in unserer Datenbank:
- BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Zum selben Verfahren:
- BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit
- LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18
Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach ...
- BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
- EuGH, 20.10.2022 - C-604/20
ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-604/20
ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit ...
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-604/20
- EuGH, 25.02.2021 - C-804/19
Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-804/19
Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-804/19
- LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 975/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; ...
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; ...
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; ...
Querverweise
Auf Art. 21 EuGVVO verweisen folgende Vorschriften:
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 6