EuGVVO
| Kapitel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 32 - 56) |
| Abschnitt 2 - Vollstreckung (Art. 38 - 52) |
(1) Der Antrag ist an das Gericht oder die sonst befugte Stelle zu richten, die in Anhang II aufgeführt ist.
(2) Die örtliche Zuständigkeit wird durch den Wohnsitz des Schuldners oder durch den Ort, an dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll, bestimmt.
Rechtsprechung zu Art. 39 EuGVVO
15 Entscheidungen zu Art. 39 EuGVVO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 04.07.2007 - 16 W 15/07
Örtliche Zuständigkeit für Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach internationalem ...
- OLG Karlsruhe, 06.12.2011 - 8 W 34/11
Anerkennung von Unterhaltsurteilen aus EU-Staaten
- OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04
Verbot der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen im Verfahren über die ...
- OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02
Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO
- BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne ...
- OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10
Vollstreckbarerklärung einer in Großbritannien erlassenen einstweiligen Anordnung ...
- BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07
Zwangsvollstreckung - Was ist nötig zur Begründung eines Aufenthaltsorts?
- OLG Naumburg, 03.08.2007 - 6 W 74/07
Zur korrekten Auslegung der EuGVO
- LG Hamburg, 20.03.2007 - 327 O 6/07
- OLG Köln, 02.12.2005 - 16 W 31/05
Zuständigkeit für Handlungsvollstreckung aus für vollstreckbar erklärtem ...
- OLG Koblenz, 05.04.2004 - 11 UF 43/04
Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Unterhaltstitels
- OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
Klauselerteilung zu einer niederländischen Entscheidung auf dem Gebiet des ...
- OLG Köln, 25.06.2004 - 16 W 21/04
Unzuständigkeit der Kammer für Handelssachen für die Klauselerteilung auf ...
- OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
Befugnis eines Botschafters zur Erteilung einer Prozessvollmacht
- OLG Düsseldorf, 21.01.2004 - 16 W 50/03
Vollstreckung eines titulierten Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs im ...
Literatur im Internet zu Art. 39 EuGVVO
Querverweise
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 71 II
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