EuGVVO
| Kapitel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 32 - 56) |
| Abschnitt 2 - Vollstreckung (Art. 38 - 52) |
(1) Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann jede Partei einen Rechtsbehelf einlegen.
(2) Der Rechtsbehelf wird bei dem in Anhang III aufgeführten Gericht eingelegt.
(3) Über den Rechtsbehelf wird nach den Vorschriften entschieden, die für Verfahren mit beiderseitigem rechtlichen Gehör maßgebend sind.
(4) Lässt sich der Schuldner auf das Verfahren vor dem mit dem Rechtsbehelf des Antragstellers befassten Gericht nicht ein, so ist Artikel 26 Absätze 2 bis 4 auch dann anzuwenden, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat.
(5) Der Rechtsbehelf gegen die Vollstreckbarerklärung ist innerhalb eines Monats nach ihrer Zustellung einzulegen. Hat der Schuldner seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als dem, in dem die Vollstreckbarerklärung ergangen ist, so beträgt die Frist für den Rechtsbehelf zwei Monate und beginnt von dem Tage an zu laufen, an dem die Vollstreckbarerklärung ihm entweder in Person oder in seiner Wohnung zugestellt worden ist. Eine Verlängerung dieser Frist wegen weiter Entfernung ist ausgeschlossen.
Rechtsprechung zu Art. 43 EuGVVO
74 Entscheidungen zu Art. 43 EuGVVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04
Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung nach EuGVVO
- OLG Karlsruhe, 06.12.2011 - 8 W 34/11
Anerkennung von Unterhaltsurteilen aus EU-Staaten
- OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 3 W 132/06
Rechtsbehelf gegen Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel nur für Parteien ...
- BGH, 12.12.2007 - XII ZB 240/05
Familienrecht - Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsentscheidung
- OLG Düsseldorf, 01.03.2005 - 3 W 335/04
Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils (EuGVVO)
- OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06
Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten ...
- EuGH, 13.10.2011 - C-139/10
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-139/10
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-139/10
- OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen ...
- OLG Rostock, 18.03.2009 - 1 W 25/09
Vollstreckbarerklärung der Entscheidung eines polnischen Gerichts
- OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
Klauselerteilung zu einer niederländischen Entscheidung auf dem Gebiet des ...
- OLG Köln, 25.06.2004 - 16 W 21/04
Unzuständigkeit der Kammer für Handelssachen für die Klauselerteilung auf ...
- OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06
Vollstreckbarkeit einer ungarischen Scheidungsvereinbarung
- OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Schuldtitels, Konkretisierung ...
- OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 20 W 369/04
Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen: Anerkennungsfähigkeit eines ...
- OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 5 WF 181/06
Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 2 WF 181/06
Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
- OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 2 WF 181/06
- OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
Vollstreckung eines in Belgien erwirkten Versäumnisurteils bei nicht ...
- OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 239/04
Vollstreckbarerklärung einer englischen Gerichtsentscheidung, die neben der ...
- OLG Saarbrücken, 12.01.2011 - 5 W 132/09
Vollstreckbarerklärung eines in Frankreich in einem Adhäsionsverfahren ergangenen ...
Literatur im Internet zu Art. 43 EuGVVO
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen